In vier Schritten zum eigenen Unternehmen

Das Unternehmensgründungsprogramm unterstützt arbeitslose Personen, die den Schritt in die Selbstständigkeit planen. Mehr als tausend Gründer*innen starten jedes Jahr mit unserer Hilfe in Wien in die Selbstständigkeit.

Unser Angebot umfasst eine professionelle Gründungsberatung durch ÖSB Consulting und bit Management Beratung sowie einen finanziellen Beitrag zur Existenzsicherung.

Sie haben von Ihrer AMS-Beraterin oder Ihrem AMS-Berater einen UGP-Anmelde-Code erhalten? Mit diesem Code können Sie sich hier für die Teilnahme am UGP registrieren.

Junge erfolgreiche Frau

1.Schritt

Im 1. Schritt des UGP prüfen wir Ihre Gründungsidee anhand Ihres Businessplans auf Umsetzbarkeit. Innerhalb von acht Wochen erfolgt die Entscheidung, ob Sie ins UGP aufgenommen werden.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Businessplans gerne mit unserem Fachwissen.

Ist eine Gründung in den nächsten Monaten sehr wahrscheinlich, kann eine Aufnahme in das UGP erfolgen – sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.

2.Schritt

Im 2. Schritt des UGP bereiten Sie sich gezielt auf Ihre Selbstständigkeit vor. 

Wir unterstützen Sie dabei durch persönliche Beratung und maßgeschneiderte Workshops.

Diese Phase dauert maximal sechs Monate ab Aufnahme in das UGP und endet mit der Gründung Ihres Unternehmens.

3.Schritt

Mit der Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit beginnt der 3. Schritt des UGPs. 

Sie können weiterhin Workshops besuchen und persönliche Beratungen in Anspruch nehmen.

Außerdem erhalten Sie für zwei Monate eine Gründungsbeihilfe in der Höhe Ihres AMS-Bezugs als steuerfreie Förderung ausbezahlt.

4.Schritt

Für die Dauer von rund 2 Jahren ab der Gründung stehen Ihnen unsere Berater*innen bei Fragen weiterhin zur Seite. 

Außerdem können Sie Flex-Workshops und Netzwerkveranstaltungen besuchen.

Formale Voraussetzungen

Folgende formale Voraussetzungen sind für Ihre Teilnahme am UGP in Wien zu erfüllen:

  • Sie haben keine laufenden Pfändungen, Exekutionen oder Schuldenregulierungsverfahren.
    Entsprechend der Bundesrichtlinie „Unternehmensgründungsprogramm für Arbeitslose (UGP)“ ist die Programmteilnahme bei laufender Pfändung bzw. bei einem laufenden Exekutionsverfahren und bei Vorliegen eines Schuldenregulierungsverfahrens (außergerichtlicher Ausgleich, Zwangsausgleich, Zahlungsplan oder Abschöpfungsverfahren) nicht möglich.
  • Es liegt keine Vorstrafe vor.
  • Sie waren in den letzten 36 Monaten nicht bei der SVS (früher SVA oder BSV) pflichtversichert.
    Entsprechend der Bundesrichtlinie „Unternehmensgründungsprogramm für Arbeitslose (UGP)“ ist die Programmteilnahme auszuschließen, wenn in den letzten drei Jahren eine sozialversicherungspflichtige, selbstständige Tätigkeit ausgeübt wurde.
  • Sie streben eine pflichtversicherte, selbstständige Tätigkeit innerhalb der gewerblichen Sozialversicherung an.
    Voraussetzung für den Erhalt der Gründungsbeihilfe ist eine Pflichtversicherung gemäß GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) bzw. BSVG (Bauern-Sozialversicherungsgesetz).

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Sie teilen Ihrem*r AMS-Berater*in mit, dass Sie am UGP interessiert sind. Das AMS wird die formalen Voraussetzungen überprüfen und Sie dann zur nächsten UGP-Infoveranstaltungen zubuchen. Diese finden einmal monatlich an jeder Regionalstelle des AMS Wien statt.

Sie müssen zuerst beim AMS Wien arbeitslos gemeldet sein, um von dort zum UGP zugebucht werden zu können. Sie können, sobald das Ende der Anstellung oder Bildungskarenz klar ist und kurz bevorsteht (ca. zwei Monate davor), Ihre Arbeitslosigkeit dem AMS ankündigen und damit so früh wie möglich zum UGP gelangen.

Sie können die UGP-Informationsveranstaltungen besuchen und dort mehr erfahren. Eine Vorbereitung im Vorfeld ist nicht zwingend notwendig aber von Vorteil. Für eine schnelle Gründung ist ratsam, Ihre Geschäftsidee zu verschriftlichen und eine zeitliche Planung für die Gründung zu haben.

Unsere Empfehlung lautet, das erst im Zuge unseres intensiven Beratungsprozesses zu tun!

Das relevante Kriterium für die Aufnahme ins UGP ist die Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der Selbstständigen. Eine solche darf es in den 36 Monaten vor Eintritt ins UGP nicht gegeben haben

Im Rahmen des UGP können Sie die UGP-internen Workshops zu über 30 Themen rund um die Unternehmensgründung (z.B.: Rechnungswesen, Recht, Datenschutz, Marketing, …) besuchen. Kurse außerhalb des UGP werden nicht finanziert.

Der finanzielle Bezug während der Teilnahme am UGP kommt vom AMS Wien und kann nur von diesem bekannt geben werden. Es gelten die dortigen Zuverdienstgrenzen. Selbstverständlich ist die Information über weitere Finanzierungs- und Förderangebote Teil unserer Beratung.

Das Unternehmensgründungsprogramm wird durch das AMS Wien finanziert.