In vier Schritten zum eigenen Unternehmen

Das Unternehmensgründungs­programm unterstützt arbeitslose Personen, die den Schritt in die Selbstständigkeit planen. Mehr als 450 Gründer*innen starten in Kärnten jedes Jahr mit unserer Hilfe in die Selbstständigkeit.Unser Angebot umfasst eine professionelle Gründungsberatung durch unsere Expert*innen sowie einen finanziellen Beitrag zur Existenzsicherung nach erfolgter Gründung.Sie haben von Ihrer AMS-Beraterin oder Ihrem AMS-Berater einen UGP-Anmelde-Code erhalten? Mit diesem Code können Sie sich hier für die Teilnahme am UGP registrieren.
Älterer Mann der am Eingang seines Geschäfts steht

1.Schritt

Im 1. Schritt wird Ihre Geschäftsidee auf die Chance zur Realisierung geprüft. Innerhalb von max. 8 Wochen erfolgt die Entscheidung, ob Ihre Aufnahme in das UGP erfolgt.

Die Entscheidung wird anhand Ihres Businessplans getroffen. Hierbei spielen vor allem die Themenbereiche Gewerberecht, Finanzierung und Standort eine wesentliche Rolle.

Ist eine Gründung in den nächsten Monaten sehr wahrscheinlich, kann eine Aufnahme in das UGP erfolgen – sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.

2.Schritt

Sie bereiten sich gezielt auf Ihr Unternehmertum vor. Wir unterstützen Sie dabei durch Einzelberatung und Workshops.

Die Vorbereitungsdauer endet mit der Gründung Ihres Unternehmens.

3.Schritt

Der 3. Schritt des UGP beginnt mit der Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit. In dieser Phase können Sie weiterhin Workshops besuchen und persönliche Beratungen in Anspruch nehmen.

Die Gründung ist erfolgt durch:

  • Gewerbeanmeldung
  • Anmeldung
  • Pflichtversicherung laut GSVG
  • Meldung beim Finanzamt

Für den Erhalt der Gründungsbeihilfe ist ein Businessplan vorzulegen.

Zur Gründungsbeihilfe können Sie während Ihrer Selbstständigkeit unbegrenzt mit der geplanten Tätigkeit dazuverdienen.

4.Schritt

Für die Dauer von ca. 2 Jahren ab der Gründung stehen Ihnen unsere Berater*innen bei Fragen weiterhin zur Seite.

Formale Voraussetzungen

Folgende formale Voraussetzungen sind für Ihre Teilnahme am UGP Kärnten zu erfüllen:

  • Es liegt kein Schuldenregulierungs , Pfändungs- oder Exekutionsverfahren vor (ggf. Verbotsdatenabfrage seitens RGS).
    Entsprechend der Bundesrichtlinie „Unternehmensgründungsprogramm für Arbeitslose (UGP)“ ist die Programmteilnahme bei laufender Pfändung bzw. bei einem laufenden Exekutionsverfahren und bei Vorliegen eines Schuldenregulierungsverfahrens (außergerichtlicher Ausgleich, Zwangsausgleich, Zahlungsplan oder Abschöpfungsverfahren) nicht möglich.
  • Es liegt keine Vorstrafe vor.
  • Sie waren in den letzten 36 Monaten nicht bei der SVS (früher SVA oder BSV) pflichtversichert.
    Entsprechend der Bundesrichtlinie „Unternehmensgründungsprogramm für Arbeitslose (UGP)“ ist die Programmteilnahme auszuschließen, wenn in den letzten drei Jahren eine sozialversicherungspflichtige, selbstständige Tätigkeit ausgeübt wurde.
  • Sie streben eine pflichtversicherte, selbstständige Tätigkeit innerhalb der gewerblichen Sozialversicherung an.
    Voraussetzung für den Erhalt der Gründungsbeihilfe ist eine Pflichtversicherung gemäß GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) bzw. BSVG (Bauern-Sozialversicherungsgesetz) — innerhalb der nächsten 4–6 Monate geplant.
  • Es handelt sich um keine Betriebsübernahme innerhalb der Familie (bis 2. Verwandtschaftsgrad)
  • Es handelt sich um keine freiberufliche Tätigkeit (z.B. Rechtsanwält*innen, Ziviltechniker*innen, (Tier-)Ärzt*innen, etc.)
  • Die Idee ist nicht im Bereich eines Strukturvertriebes geplant
  • Berufserfahrung/Ausbildung im angestrebten Bereich ist vorhanden
  • Fixer Standort und gesicherte Finanzierung

Das Unternehmensgründungsprogramm wird durch das AMS Kärnten finanziert.