In vier Schritten zum eigenen Unternehmen

Das Unternehmensgründungs­programm unterstützt arbeitslose Personen, die den Schritt in die Selbstständigkeit planen. Tausende Gründer*innen starteten seit 1994 in Oberösterreich mit unserer Hilfe bereits in die Selbstständigkeit.

Unser Angebot umfasst eine professionelle Gründungsberatung durch ÖSB Consulting sowie einen finanziellen Beitrag zur Existenzsicherung.

Sie haben von Ihrer AMS-Beraterin oder Ihrem AMS-Berater einen UGP-Anmelde-Code erhalten? Mit diesem Code können Sie sich hier für die Teilnahme am UGP registrieren.

1.Schritt

  • Erläuterung des Ablaufs und der Leistungen des Förderprogrammes
  • Ausführliche Beratung und Analyse der Geschäftsidee
  • Entscheidung über Aufnahme ins Unternehmensgründungsprogramm (innerhalb von max. 8 Wochen)

2.Schritt

  • Gezielte Vorbereitung auf die geplante Gründung
  • Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans mit unserem Fachwissen
  • Unterstützung durch persönliche Beratung und maßgeschneiderte Workshops
  • Online-Zugang zu unserer Gründungsplattform

3.Schritt

  • Aufnahme Ihrer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit (Gründung)
  • Bei Bedarf weiterhin persönliche Beratung und Besuch von Workshops möglich
  • Gründungsbeihilfe in der Höhe Ihres AMS-Bezugs als steuerfreie Förderung (zwei Monate)

4.Schritt

  • Nachbetreuung für bis zu 2 Jahre ab Gründung (persönliche Einzelberatung und Workshopangebot)
  • Optionaler Besuch von Netzwerkveranstaltungen (Business Speeddating)

Formale Voraussetzungen

Folgende formale Voraussetzungen sind für Ihre Teilnahme am UGP in Oberösterreich zu erfüllen:

  • Es liegt kein Schulden­regulierungs , Pfändungs- oder Exekutionsverfahren vor (ggf. Verbotsdatenabfrage seitens RGS). Entsprechend der Bundesrichtlinie „Unternehmensgründungs­programm für Arbeitslose (UGP)“ ist die Programmteilnahme bei laufender Pfändung bzw. bei einem laufenden Exekutionsverfahren und bei Vorliegen eines Schulden­regulierungsverfahrens (außergerichtlicher Ausgleich, Zwangsausgleich, Zahlungsplan oder Abschöpfungsverfahren) nicht möglich.
  • Es liegt keine Vorstrafe vor.
  • Sie waren in den letzten 36 Monaten nicht bei der SVS pflichtversichert. Entsprechend der Bundesrichtlinie „Unternehmensgründungs­programm für Arbeitslose (UGP)“ ist die Programmteilnahme auszuschließen, wenn in den letzten drei Jahren eine sozialversicherungspflichtige, selbstständige Tätigkeit ausgeübt wurde.
  • Sie streben eine pflicht­versicherte, selbstständige Tätigkeit innerhalb der gewerblichen Sozialversicherung an. Voraussetzung für den Erhalt der Gründungsbeihilfe ist eine Pflichtversicherung gemäß GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) bzw. BSVG (Bauern-Sozial­versicherungsgesetz). ACHTUNG: bei geringfügiger Selbstständigkeit ist ein Umstieg in die Vollversicherung nur mit Jahreswechsel möglich!
  • Es handelt sich um keine Betriebsübernahme innerhalb der Familie (bis 2. Verwandtschaftsgrad).
  • Es handelt sich um keine freiberufliche Tätigkeit (z.B. Rechtsanwält*in, Ziviltechniker*in, (Tier-)Ärzt*in, etc.).
  • Die Idee ist nicht im Bereich eines Strukturvertriebes geplant.
  • Berufserfahrung/Ausbildung im angestrebten Bereich ist vorhanden.
  • Ein fixer Standort existiert und die Finanzierung ist gesichert.

Das Unternehmensgründungs­programm wird durch das AMS Oberösterreich und das Land Oberösterreich finanziert.